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Gültig für Mitglieder, deren Gäste und Gastlieger

Alle auf dem Clubgelände des Nautic Club Kehl errichteten Gebäude und Anlagen dienen dem Wassersport und der Geselligkeit. Sie sind Treffpunkt der Mitglieder, ihrer Familien und Freunde. Es muss ein besonderes Anliegen sein, diese Einrichtungen pfleglichst zu behandeln und Beschädigungen zu vermeiden. Nur so kann das aus eigener Kraft Geschaffene stets seinen Zweck erfüllen und ein gern aufgesuchter Ort sein und bleiben. Diesem Ziel dienen die nachfolgend aufgelisteten Richtlinien der Hafenordnung, deren Befolgung für alle geboten ist.

  1. Das Betreten des Clubgeländes ist nur Mitglieder, deren Gästen und Gastliegern gestattet. Für Besucher des Clubhaus-Lokals steh ein öffentlich zugänglicher Bereich zur Verfügung.
  2. Gastlieger melden sich gleich nach dem Festmachen am Gästesteg im Clubhaus-Lokal an und erledigen dort dir notwendigen Formalitäten. Die Liegeplatzgebühr ist im voraus zu entrichten.
  3. Trinkwasser ist sehr kostbar und teuer. Bitte vermeiden Sie dessen Verschwendung. Bootewaschen mit Trinkwasser ist nicht gestattet.
  4. Das Betanken der Boote ist nur an der Tankstelle erlaubt. Bitte beachten Sie dort angebrachte Vorschriften. Kanistenbetankung ist nicht gestattet.
  5. Gastliegern steht elektrischer Strom nur an den blauen Stromzapfsäulen am Gästesteg zur Verfügung. Die Stromkosten sind in der Liegeplatzgebühr enthalten.
  6. Das Parken von Kraftfahrzeugen ist nur auf den ausgewiesenen Parkflächen erlaubt.
  7. Es darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Dies gilt sowohl für das Fahren mit dem Kraftfahrzeug im Clubgelände als auch für das Bootfahren im Hafen.
  8. Für Abfälle und Glas stehen entsprechende Müllcontainer bereit. Der Weg dorthin ist beschildert. Bitte beachten Sie die dort angebrachten Entsorgungsrichtlinien.
  9. Seetoiletten mit offenem Abgang dürfen im Hafen nicht benutzt werden.
  10. Hunde sind an der Leine zu führen. Das Clubgelände ist nicht Platz für deren Notdurft.
  11. Das Baden im Hafenbereich geschieht auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
  12. Bei Verstößen gegen die Hafenordnung, gegen die Anweisungen der Vorstandschaft und bei ungebührlichem Verhalten wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht.

Der Vorstand